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Allgemeine Geschäftsbedingungen

RAGING GODS TATTOO

Inhaberin Jemma Jay

Kaiserstraße 144

53721 Siegburg

Mail info@rainggodstattoo.de

www.jemmajaytattoo.de

 

Vertragspartner:

Aufraggeber für Tattoos (im Folgenden „Kunde“ genannt) und Raging Gods Tattoo, Kaiserstraße 144, 53721 Siegburg

 

Gegenstand:

Im Raging Gods Tattoo werden Tätowierungen angeboten. Tattoovorlagen können vor Ort ausgewählt (Wannados) oder mitgebracht werden. Hauptbestandteil der Arbeit ist jedoch die Anfertigung individueller Motive bzw. Zeichnungen (Custom Tattoos).

 

Bedingungen:

Wir tätowieren ausschließlich Kunden ab 18 Jahren. 

 

Wir behandeln keine Personen, die

- unter Drogen oder Alkohol stehen

- unter Medikamenten stehen, die blutverdünnend sind oder das Hautbild verändern

- schwanger oder in der Stillzeit sind

 

Ausserdem behalten wir uns vor, Tattoomotive oder Kunden ohne weitere Begründung abzulehnen.

 

Wir tätowieren keine

- Finger,

- Gesichter und

- Intimzonen.

 

Wir bieten Tätowierungen an und kein Permanent Makeup.

 

Leistungen:

Dem Kunden werden Tattoos angeboten. Zur Vermeidung von Komplikationen (Allergische Reaktionen, Entzündungen und Ähnliches) werden alle Dienstleistungen unter Beachtung aller uns bekannten hygienischen Maßnahmen und unter Verwendung ausschliesslich EU zugelassenen Materialien wie Farben verwand. Alle Materialien, die wir verwenden, sind sterilisierbar oder steriles Einwegmaterial (insbesondere Nadeln, Handschuhe, Farbkappen etc). Sämtliche Reinigungs- und Desinfetionsmittel entsprechen den Hygienevorschriften und sind zugelassen und gelistet.

 

Kosten:

Der Preis für ein Tattoo richtet sich nach Grösse, Körperstelle und zeitlichem Aufwand (sowie Aufwand der Zeichenarbeit). 

 

Bezahlung:

Die Bezahlung geschieht ausschliesslich in bar und ist direkt und in voller Höhe nach der Dienstleistung zu erbringen.

 

Tattoo-Termine:

Tattootermine müssen angezahlt werden. Die Höhe der Anzahlung richtet sich nach dem vereinbarten 

Tattoopreis und ist mit Raging Gods Tattoo abzustimmen. Die Anzahlung wird am Tattootermin mit den

erbrachten Leistungen verrechnet.

 

Absagen / Verschieben von Tattoo-Terminen:

Wird ein Termin pünktlich (spätestens 72 Stunden vorher) abgesagt, so wird die Anzahlung in voller Höhe zurück erstattet. 

 

Wir behalten uns vor, Anzahlungen oder Teile davon einzubehalten, wenn bereits Leistungen 

(z.B. Zeichnungen und Motivbesprechungen) erbracht wurden. Kommt es nicht zu einem Tattootermin nachdem Zeichenarbeit angefallen ist, behalte ich mir das Recht vor, den angefallenen Zeitaufwand für die Zeichenarbeit mit 10,-€ pro Stunde zzgl. 19% MwSt. und 15% Projektmanagement in Rechnung zu stellen.

 

Ab Zeitpunkt der Beauftragung gilt die Kommunikation (per Email, Telefon, im Studio) als Beratungsleistung, ebenso das Skizzieren und Konzipieren von Zeichnungen, die als Basis für die Tattoovorlage dienen. Zeichnungen werden chronologisch abgearbeitet und dem Kunden 3-1 Tag/e vor Tattootermin vorgestellt.

 

Tattootermine müssen persönlich oder schriftlich (Email) im Studio spätestens 72 Stunden vor Tattootermin abgesagt werden, sonst wird die Anzahlung in voller Höhe einbehalten und die Gültigkeit der Terminkarte verfällt. Auch muss die Terminkarte des Kunden bei Absagen des Termins vorgelegt werden. 

 

Tattootermine müssen ebenfalls persönlich oder schriftlich per E-Mail (niemals telefonisch) spätestens 72 Stunden vor Tattootermin verschoben werden, da ansonsten auch hier die Anzahlung in voller Höhe einbehalten wird und die Gültigkeit der Terminkarte verfällt.

 

Wir akzeptieren kein Absagen/Verschieben von Terminen durch Vertreter des Kunden, auch wenn eine Vollmacht besteht und vorgelegt wird. 

Nachstechtermine:

Tattoos müssen nicht grundsätzlich nachgestochen werden. Ein Nachstechtermin kann frühstens nach 4 Wochen nach dem Tätowieren stattfinden und ist kostenlos*, soweit keine Pflegemängel oder anderweitige Verletzungen der tätowierten Stelle zu erkennen sind. Nach 3 Monaten besteht kein Anspruch auf kostenlose Korrekturen mehr. Auch sind kostenlose Korrekturen ausgenommen, wenn Eigenverschulden (z.B. Nicht-Einhalten der Pflegeanleitung usw.) des Kunden festgestellt wird.

 

*Hiervon ausgenommen ist das Nachstechen von Handtattoos. Das Nachstechen von Handtattoos muss grundsätzlich bezahlt werden.

 

Haftungsausschluss:

Dieser Aufnahmebogen ist als Beauftragung vom Kunden zu verstehen und wahrheitsgemäß auszufüllen und zu unterschreiben. 

 

Vor dem Eingriff ist eine Einwilligungserklärung (Vertrag) vom Kunden auszufüllen. Jede Einwilligungserklärung ist gleichzeitig ein Vertrag, dieser wird mit dem jeweiligen selbstständigen Tätowierer und dem Kunden eingegangen.

 

Nur der jeweilige Vertragspartner ist für Rückfragen bzw. Haftungsfragen Ansprechpartner.

 

Der Kunde ist verpflichtet, Raging Gods Tattoo über mögliche Allergien, Medikamente oder Krankenheiten zu informieren. Zum Beispiel bei HIV, Hepatitis, Epilepsie, Diabetes etc. 

 

Bei falschen  Angaben behalten wir uns vor, zivil-oder strafrechtliche Schritte gegen den Kunden einzuleiten.

Ausserdem ist ein gültiger Lichtbildausweis vorzulegen.

Der Kunde wird von Raging Gods Tattoo über mögliche Gesundheitsrisiken des Eingriffs und die nötige Nachbehandlung aufgeklärt. Mit Unterzeichnung des Aufnahmebogens und der Einwilligungserklärung (Vertag) erklärt sich der Kunde bereit, auf alle rechtlichen Schritte gegen das Studio oder den einzelnen Tätowierer zu verzichten.

 

Vor dem Tätowieren wird die Vorlage nochmals mit dem Kunden besprochen. Der Kunde entbindet Raging Gods Tattoo mit Unterzeichnung der Einwilligungserklärung von der Haftung für eventuellen Schäden am Kunden und seinem Körper (Allergische Reaktion, Entzündungen, Nichtgefallen etc.) und trägt selbst die Verantwortung.      

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